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MünsterDonnerstag, 05. Januar 2012
Die Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, das unmittelbar an den Büro-Gebäudekomplex“ des LVM angrenzt hatten den Weiterbau verhindern wollen. Dabei beriefen sie sich auf einen im Jahr 1992 geschlossenen Vertrag, in dem das Versicherungsunternehmen zugesichert habe, bis zum Jahr 2091 auf eine Aufstockung des seinerzeit geplanten Gebäudes zu verzichten. Das Gericht sah keine Verstöße gegen das Baurecht. Die Kläger haben nun einen Monat Zeit Berufung einzulegen, ehe das Urteil rechtskräftig wird.
