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Nordrhein-WestfalenMittwoch, 18. Januar 2012

Kein Kanal-TÜV für Otto-Normal-Verbraucher

Im Streit um den so genannten Kanal-TÜV will die rot-grüne Landesregierung einlenken. Danach sollen Otto-Normal-Verbraucher, die weniger als 200 Kubikmeter Abwasser verursachen, von der Dichtigkeitsprüfung ausgeschlossen werden.

Alle anderen müssen ihre Abwasserrohre bis 2020 untersuchen lassen, ursprünglich war eine Frist bis 2015 geplant. Das geht aus dem Gesetzesentwurf hervor, der von der Landesregierung verabschiedet wurde. Der aber beinhaltet auch Ausnahmen für Eigenheime, die älter als 60 Jahre sind oder in Wasserschutzgebieten liegen. Gegen den zunächst geplanten Kanal-TÜV für alle Hauseigentümer hatte es auch im Münsterland Proteste gegeben. Im Schnitt kostet eine Dichtigkeitsprüfung 1.200 Euro pro Haushalt.