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Rheine / MünsterDienstag, 17. Januar 2012

Haftstrafe nach Entführung aus Jugendherberge

Vier Jahre muss der Entführer des zehnjährigen Till ins Gefängnis. Das Landgericht Münster verurteilte den 31-Jährigen unter anderem wegen Freiheitsberaubung. Ralf W. hatte zugegeben, sich in die geöffnete Jugendherberge in Rheine geschlichen zu haben, um nach Diebesgut Ausschau zu halten. Damit wollte er angeblich seine Drogensucht finanzieren.

Als er in das Zimmer der schlafenden Kinder ging, sei der Zehnjährige aufgewacht. Um den Einbruch zu vertuschen, habe er ihn verschleppt und ihm die Hose ausgezogen. Anschließend ließ er den Jungen offenbar wieder gehen. Sexuelle Motive aber konnte das Landgericht Münster nicht erkennen. Die Verteidigung legte ein entsprechendes Gutachten vor.

 

Der 31-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Vor Gericht hieß es, Ralf W. sei als Kind von seinem Vater geschlagen worden und habe zwei Jahre im Heim gelebt. Einen Schulabschluss und eine Ausbildung hat der Angeklagte nicht. 16 Mal wurde er bereits verurteilt. Dabei ging es vor allem um Drogendelikte, Einbrüche und Diebstähle. Jedes Mal kam er mit Bewährungsstrafen davon.