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LegdenDienstag, 07. September 2010
In regelmäßigen Abständen müssen die Hausbrunnen den gesetzlichen Vorgaben entsprechend überprüft werden, so der Kreis Borken. Die Untersuchung diene dem Gesundheitsschutz, denn es werde geprüft, ob Bakterien-Verunreinigungen vorliegen, der Nitratgehalt zu hoch oder das Wasser zu sauer ist. Einige Brunnenbetreiber haben dem Kreis bereits einen Dauerauftrag erteilt. In diesen Fällen werden die Proben kostengünstig von einem Unternehmen entnommen und analysiert. Andere Brunnenbetreiber sind verpflichtet, selbst die Untersuchung durch ein anerkanntes Institut durchführen zu lassen. Fragen zur Trinkwasseruntersuchung beantwortet der Fachbereich Gesundheit des Kreises in Ahaus.
